Das Landgericht Stuttgart hat mit seinem Urteil zum Fall Hartplatzhelden vs. DFB entschieden, dass es kein gewerblich betriebenes Portal mit Videoclips von Amateurfussballspielen geben darf, das nicht vom DFB genehmigt ist. Eine Entscheidung, die formaljuristisch korrekt sein mag (”Abwehrrechte gegen das Ausnutzen der Werbemöglichkeiten durch Dritte”), aber mal wieder ein tolles Projekt zerstört, das eine Handvoll Leute in Eigeninitiative aufgebaut haben, und mich einmal mehr am Internet-Sachverstand deutscher Richter zweifeln lässt.
Ergänzung: Noch ein älterer Artikel von SPIEGEL Online zum Thema: Streit um Bildhoheit: Sportveranstalter auf Fanvideo-Hatz. Die Argumentation des Fußballverbandes lässt sich in mehrfacher Hinsicht noch ausdehnen, und zwar auf:
- Fotos
- beliebige andere Video- und Fotoportale, wie z.B. Flickr und Youtube
- beliebige andere Sportarten
Ich werde deshalb mal selbst in dieser Sache nachfragen, und zwar bei einigen großen Laufveranstaltern (z.B. Berlin-Marathon). Nicht zuletzt deshalb, weil ich selbst schon an solchen Veranstaltungen teilgenommen habe. Über die Antworten werde ich hier im Blog berichten.